Copyright 2002 - 2022 Erste Hilfe Dienste Tel: 0611-450 30 21 info@erste-hilfe-dienste.de
Kosten
werden von der
BG
übernommen
Individuelle Kurse:
Sollten Sie Interesse an
einem Kurs für Ihre
Fahrschule, Verein oder
Gruppen haben, setzen
Sie sich mit uns in
Verbindung.
Bei Gruppen von
mindestens 10
Personen können wir
den Kurs bei Ihnen vor
Ort durchführen.
Termine:
nach Vereinbarung
mind. 3 Teilnehmer
Erste Hilfe
Auffrischung BG
Nachdem die Grundausbildung betrieblicher Ersthelfer nach BGV A1 erfolgreich abgeschlossen wurde,
muß nach spätestens zwei Jahren an einer Auffrischung durch einen Fortbildungslehrgang für
Ersthelfer im Betrieb teilgenommen werden. In diesem Lehrgang werden die wichtigsten Themen
wiederholt sowie Änderungen und neue Erkentnisse vermittelt.
Im Fortbildungskurs liegt das Hauptaugenmerk auf praktische Fallbeispiele und Rollenspiele, die an die
möglichen Notfallsituationen in Ihrem Betrieb angepasst werden. Gerne vereinbaren wir auch einen
Vorabtermin in Ihrem Unternehmen, um uns ein Bild von möglichen Notfallsituationen zu machen. Wie
im Grundseminar werden auch für das Fortbildungsseminar von den Berufsgenossenschaften sowie
Unfallversicherungsträgern übernommen (§ 23 SGB VII).
Wir bieten Unternehmen einen umfangreichen Service rund um Erste Hilfe in Betrieben.
Lehrgangsinhalte:
Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen / Notfällen / Rettung
Prüfen der Vitalfunktionen
Störungen des Bewusstseins
Stabile Seitenlage
Störungen von Atmung und Kreislauf
Herz-Lungen-Wiederbelebung
Realistische Fallbeispiele / Rollenspiele
Lehrgangsdauer:
9 Unterrichtseinheiten
Lehrgangskosten:
Die reinen Ausbildungskosten der Grundschulung oder Fortbildung rechnen wir direkt mit Ihrer
zuständigen Berufgenossenschaft ab.
Darüber hinaus gehende Weiterbildungs- / Beratungsleistungen z.B. im Umgang mit Gefahrenstoffen
werden mit Ihnen abgestimmt und individuell berechnet.
Hinweis:
Zur genauen Dokumentation und Abrechnung über Ihre zuständige Berufsgenossenschaft benötigen
wir:
Die genaue Bezeichnung und Anschrift Ihres Betriebes/Unternehmens
Ihre zuständige Berufsgenossenschaft mit Ihrer dortigen Mitgliedsnummer